Erfolg! Keine Windeignungsgebiete auf Fischland-Darß-Zingst im 2. Entwurf der regionalen Raumplanung. Aber: Gefahr bleibt bestehen und nimmt eher zu.
In der Tagung des zuständigen Planungsverbandes am 29.01.2026 wurde erwartungsgemäß der 2. Entwurf der Ausweisung von Windenergieflächen für die neue Raumordnungsplanung beschlossen. Die im 1. Entwurf noch ausgewiesenen Windeignungsflächen auf Fischland-Darß-Zingst finden sich im 2. Entwurf nicht mehr. Nach dem aktuellen 2. Entwurf gibt es keine Windeignungsgebiete mehr auf Fischland-Darß-Zingst. Die entsprechenden Karten sind noch nicht formal veröffentlicht, allerdings finden Sie nachfolgend von uns gemachte Fotos aus der Präsentation dieser Sitzung, die dies belegen. Das ist ein großer Erfolg für uns alle. Ein besonders wichtiger Grund hierfür war die Vielzahl der Einwendungen von Ihnen / Euch im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zum 1. Entwurf. In der Sitzung hat die Vortragende des Planungsvereins bei der Vorstellung des neuen Entwurfs darauf Bezug genommen und mehrfach den erheblichen Widerstand auf Fischland-Darß-Zingst gegen Windräder hervorgehoben. Wir sind sehr optimistisch, dass die wahrscheinlich noch in 2026 zu beschließende finale Fassung des Raumordnungsplans keine Windeignungsgebiete auf Fischland-Darß-Zingst beinhalten wird. Ab 2028 beginnt Auseinandersetzung um Windräder auf Fischland-Darß-Zingst erneut mit voller Wucht Allerdings ist dieser Erfolg nur temporär. Mit der aktuellen Neufassung des Raumordnungsplanes wird die gesetzliche Forderung der Ausweisung von 1,4% der Landfläche bis 2027 erfüllt. der Bundes-Gesetzgeber hat jedoch beschlossen, dass bis 2032 insgesamt 2,1% der Landfläche als Windeignungsgebiet ausgewiesen werden muss. Der Planungsverband hat dementsprechend eine Potenzial-Liste mit Flächen aufgestellt, die dann möglicherweise in der nächsten Überarbeitung des Raumordnungsplanes bis 2032 als Windeignungsgebiete ausgewiesen werden können, um das 2,1% Ziel zu erreichen. In dieser Potenzial-Liste sind 3 Flächen auf Fischland Darß-Zingst enthalten, vgl. nachfolgende Karte. Diese Kartierung von Potenzialflächen hat nach Aussage des Planungsverbandes zum gegenwärtigen Zeitpunkt keinerlei Rechtswirkung. Allerdings steht damit bereits jetzt fest, dass die Diskussion um Windeignungsgebiete auf Fischland-Darß-Zingst mit der dann folgenden Fortschreibung des Raumordnungsplanes – beginnend ab etwa 2028 – wieder mit voller Wucht auf uns zukommt. Große Gefahr vor weiteren Windparks an der Küste vor Fischland-Darß-Zingst Eine mindestens gleich große Gefahr droht Fischland-Darß-Zingst durch neue Windparks an der Ostsee. Die aktuell ausgewiesenen Windparkflächen auf der Ostsee sind alle belegt. Also kommen wieder diejenigen Flächen in den Fokus, die bereits schon 2013 als Potenzial gesehen wurden, dann allerdings wegen verschiedener Widerstände nicht weiter verfolgt wurden. Eine vernichtende Wirkung auf Fischland-Darß-Zingst hätte die Realisierung eines Windparks zwischen Graal Müritz und Dierhagen, der bereits schon einmal Gegenstand einer Planung gewesen ist, vgl. nachfolgende Übersicht. Dieser breit gezogene Windpark würde küstennah gebaut werden. Bei einer mittlerweile Standardhöhe der Windräder von über 200 Metern wären diese Windräder das dominante Element bei einem Blick auf die Ostsee für alle Menschen zwischen Graal Müritz und Ahrenshoop. Wir gehen davon aus, dass aus Gründen der anstehenden Landtagswahl in MV im September 2026 die Landesregierung bis dahin dieses Thema nicht diskutieren wird. Es ist aber mit Sicherheit davon auszugehen, dass uns nach der Landtagswahl die Diskussion um einen Windpark in direkter Küstennähe zu Fischland-Darß-Zingst ebenfalls mit voller Wucht treffen wird.