Liebe Kritiker/-innen von Windrädern auf Fischland-Darß-Zingst,
am 29.01.2026 entscheidet der zuständige Planungsverband über den 2. Entwurf zur Ausweisung von Windeignungsgebieten in der Region Vorpommern.
Seit dem Beteiligungsverfahren im letzten Jahr hat die Behörde einen neuen Entwurf erarbeitet. Wir sind aus folgenden Gründen optimistisch, dass sich im neuen Entwurf die noch im 1. Entwurf ausgewiesenen Windeignungsgebiete auf Fischland-Darß-Zingst nicht mehr finden werden:
- Berücksichtigung der im 1. Entwurf ausgewiesenen Flächen auf FDZ für die beschlossene Reduzierung des Ausbauziels von 2,1% auf 1,4% für den 2. Entwurf wegen der großen touristischen Bedeutung unserer Halbinsel, vgl. ausführlich zur entsprechenden Punktesystematik in unserem letzten Beitrag auf dieser Website,
- Vorliegen von Ausschlusskriterien für die Ausweisung von Windeignungsgebieten entsprechend dem „Planungserlass Wind an Land“ der Landesregierung von MV,
- Deutliches Signal durch die Vielzahl Ihrer / Eurer Einwände im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zum 1. Planentwurf gegen Windeignungsgebiete auf Fischland-Darß-Zingst, dass wir uns in massiver Art und Weise, mit allen legalen Mitteln und jahrelang gegen geplante Windräder auf Fischland-Darß-Zingst wehren würden, wie wir es auch gegen den geplanten Massentourismus auf Pütnitz tun.
Nach der voraussichtlichen Zustimmung zum 2. Entwurf durch den Planungsverband in der Sitzung am 29.01.2026 wird der neue Entwurf dann wiederum zwecks öffentlicher Beteiligung ausgelegt. Wir versuchen natürlich vorab in Erfahrung zu bringen, ob auch in diesem 2. Entwurf Windeignungsgebiete auf Fischland-Darß-Zingst vorgesehen sind. Spätestens mit Beginn der Auslegung im Rahmen der öffentlichen Beteiligung werden wir es dann wissen.
Wir werden über die Sitzung am 29.01.2026 auf unserer Website informieren.